Vor rund 10 Jahren fand die erste Erhebung von „Out im Office?!“ statt, einer Studie zur Arbeitssituation lesbischer und schwuler Beschäftigter. In der Zwischenzeit hat sich Einiges verändert – sollte man meinen. Aber ist es wirklich so? Wie geht es LSBT*-Personen am Arbeitsplatz? Können sie heute selbstverständlich(er) mit ihrer sexuellen Identität bzw. Geschlechtsidentität umgehen?

In der neuen Studie wird zum einen die derzeitige Arbeitssituation lesbischer und schwuler Mitarbeiter_innen betrachtet. Zum anderen ist die Befragung um die Perspektive von Bi- und Trans*-Personen im Kontext von Arbeit und Wirtschaft ergänzt.

Die Studie findet in Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes statt und wird vom IDA, dem Institut für Diversity- und Antidiskriminierungsforschung in Köln durchgeführt.

Das Ziel dieser Umfrage ist es, LSBT*-Beschäftigten in Deutschland die Gelegenheit zu geben, ihre Arbeitssituation aus ihrer Sicht zu schildern. Nehmen Sie teil, um damit zukünftige Entwicklungen aktiv mitzugestalten: 

http://ww2.unipark.de/uc/out-im-office/2017/

FG Justiz

VelsPol - der Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter - vertritt seit 20 Jahren die Interessen seiner Mitglieder, auch gegenüber dem Dienstherren. Die Landesgruppe Berlin-Brandenburg, die sich auch um die Belange Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens kümmert, hat Anfang August eine Fachgruppe Justiz gegründet.

"Wir haben festgestellt, dass die Probleme bei der Polizei und in der Justiz, also der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden, im Grunde gleich sind. Wir ziehen ja alle an einem Strang." erklärt Felix Zabel, Sprecher der Fachgruppe Justiz. Noch immer erfahren homo-, inter- und transsexuelle Mitarbeiter*innen in ihren jeweiligen Behörden nicht die Tolereanz und Akzeptanz, die in der heutigen Zeit erwartet werden kann. Dies betrifft sowohl den Umgang von Vorgesetzten mit homo-, inter- oder transsexuellen Kolleg*innen als auch den Umgang der Mitarbeiter*innen untereinander. "Mobbing ist geradezu an der Tagesordnung", so Zabel.

Bereits im Sommer letzten Jahres bezogen wir als queeres Netzwerk in der Polizei eindeutig Stellung zu den Vorkommnissen an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg. Wir waren im Gespräch mit der Hochschulleitung gegangen und hatten eindeutig unseren Standpunkt dargelegt. Rassistische, fremdenfeindliche und homophobe Auffassungen haben in unserer Polizei keinen Platz. Wir sind überzeugt, dass Polizist*innen mit derartigen Äußerungen für den Polizeidienst nicht tragbar sind.
 
Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entlassung der zwei Kommissarsanwärtern bestätigt. In Ihrer Presseerklärung vom 26.03.2026 begründet das OVG dies u.a. folgendermaßen:
 
“Beamte, die wie die Antragsteller während ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf stehen, können jederzeit entlassen werden. Ihnen muss nicht mehr die Ablegung der Abschlussprüfung ermöglicht werden, wenn ihre weitere Verwendung im Polizeidienst mangels Eignung nicht in Betracht kommt. Die Verfassungstreue ist ein wesentliches Eignungsmerkmal. Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Andernfalls kann ihnen von den Bürgern nicht das für die Wahrnehmung des öffentlichen Amtes erforderliche Vertrauen entgegengebracht werden. Für eine Entlassung reichen bereits begründete Zweifel des Dienstherrn an der Verfassungstreue aus.”
 
Wir als Landesverband Berlin-Brandenburg des Vereines lesbischer und schwuler Polizeibediensteter (VelsPol Berlin-Brandenburg e.V.) begrüßen die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg sehr, so der Landesvorsitzende Marco Klingberg. Zeigt diese eindeutig, dass verfassungsfeindliche Tendenzen keinen Platz in unserer Polizei haben, so Mat. Als queeres Netzwerk in der Polizei, Justiz und des Zolls werden weiterhin für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.

Erneut meldet das Regenbogenkombinat in Cottbus in seinen sozialen Medien einen queerfeindlichen Vorfall im Eingangsbereich seiner Einrichtung. Im Zeitraum vom 19. zum 20. März wurde ein Regenbogenbanner beschmiert. 
 
Dieser Vorfall reiht sich in eine Serie von Straftaten (Sachbeschädigungen, Brandstiftungen, verfassungsfeindliche und queerfeindliche Schmierereien) ein, denen das Regenbogenkombinat seit über zwei Jahren regelmäßig ausgesetzt ist.
 
Angriffe auf die queere Infrastruktur haben in den letzten Jahren in Berlin und Brandenburg zugenommen.
 
„Queerfeindliche Straftaten sind immer vorurteilsbehaftet und sind Botschaftsstraftaten. Queere Sichtbarkeit soll verhindert und queere Menschen verängstigt und eingeschüchtert werden.“ so Marco Klingberg, Landesvorsitzender von VelsPol Berlin-Brandenburg. "Auch die intensiven Bedrohungslagen gegen CSD-Veranstaltungen sorgen für Verunsicherungen in der queeren Community nicht nur in Brandenburg.
 
Erst am vergangenen Mittwoch befasste sich in seiner 10. Sitzung das Begleitgremium zur Umsetzung des Landesaktionsplanes "Queeres Brandenburg" mit der Thematik Hasskriminalität gegen LSBTIQ* in Brandenburg und wie diese verhindert werden kann. 
 
Erneut rufen wir die Landesregierung auf queere Sichtbarkeit im ländlichen zu stärken und queere Beratungsangebote und Strukturen zu unterstützen und zu fördern.
 
Der Maßnahmenkatalog des „Aktionsplans für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie“ im Land Brandenburg muss weiterhin gesamtgesellschaftlich umgesetzt werden. Aus der aktuellen Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion "Straftaten gegen die "Sexuelle Orientierung" und "Geschlechtsbezogene Diversität" in Brandenburg" zeigt auf für 2025 einen deutlichen Anstieg der queerfeindlichen Straftaten. Dem muss entschieden entgegengewirkt werden. Die erfassten Straftaten decken nur das sogenannte Hellfeld ab. Das Dunkelfeld ist weit höher. Bekannt ist, dass nur jede zehnte Straftat angezeigt wird. Das Anzeigeverhalten und das Vertrauen in die Arbeit muss erhöht und gestärkt werden.
 
Eine gute Arbeit leisten hier die polizeilichen Ansprechpersonen für LSBTIQ in der Polizei Berlin und Brandenburg, die immer für entsprechende Themen und ansprechbar sind.
 
Berlin, 22.03.2026

Mit den Tolerantia Awards werden jährlich Menschen, Einrichtungen oder Gruppen für herausragendes Engagement gewürdigt, die demokratische Prinzipien wie Gleichberechtigung, Solidarität, gesellschaftliche Vielfalt und Toleranz sowie Einsatz gegen Homophobie, Rassismus, gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im eigenen Land, in Europa und darüber hinaus stärken. 

Durch Medienberichte in der Märkischen Allgemeinen Zeitung und der Bild haben wir als Landesverband Berlin-Brandenburg des Vereines lesbischer und schwuler Polizeibediensteter über homophobe und rassistische Äußerungen  von zwei Polizeikommissaranwärtern erfahren. Wir sind entsetzt, dass es während des Studiums innerhalb von Lehrveranstaltungen zu abwertenden Äußerungen über Personen mit Migrationshintergrund und über Homosexuelle gekommen ist.

Unter dem Motto "Begegnung schafft Akzeptanz" führt die Kurdische Gemeinde Deutschland regelmäßig Podcasts zu verschiedenen Themen durch. Der aktuelle Podcast läuft unter dem Titel "Identität und Vertrauen – queere Perspektiven auf Sicherheit mit Berfin Celebi und Marco Klingberg".

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) äußerte sich vor wenigen Tagen im rechtskonservativen Onlinemagazin "Tichys Einblick" auf diffamierende Art über queere Lebensweisen, So beklagte er, dass queere Menschen ihre Identität anderen "aufdrängen" wollten und dies mit "aggressiven Forderungen nach permanenter Sichtbarkeit". 

Am gestrigen Samstag fand in Falkensee der zweite CSD nach 2019 statt. Hunderte Personen setzten ein sichtfbares Zeichen für Vielfalt, für unsere demokratischen Grundwerte und gegen Queerfeindlichkeit. Nachdem im Vorfeld durch mehre rechte Gruppierungen zu Gegenprotesten aufgerufen wurde, kam es auch zu einem großen polizeilichen Einsatz zum sicheren Ablauf des CSD.

Polizeiliches Handeln birgt Diskriminierungsrisiken – zum einen für Menschen, die von polizeilichen Maßnahmen übermäßig betroffen sind oder nur unzureichend von der Polizei geschützt werden. Zum anderen können auch Polizist*innen selbst von Diskriminierung betroffen sein - durch Kolleginnen und Kollegen oder durch behördliche Strukturen. Das sind die wichtigsten Ergebnisse der Studie „Polizei und Diskriminierung – Risiken, Forschungslücken, Handlungsempfehlungen“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Studie kommt zum Schluss, dass Diskriminierung in nahezu allen Bereichen des polizeilichen Handelns auftreten kann – etwa bei Personenkontrollen, der Anzeigenaufnahme oder im Gewahrsam. Besonders alarmierend: Das Risiko variiert je nach Handlungsfeld und betrifft bestimmte Gruppen deutlich häufiger. Außerdem gebe es nach wie vor große Forschungslücken, etwa im Bereich der Datenerhebung. (Quelle Antidiskriminierungsstelle des Bundes)