Auf der letzten Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz) wurde sie nun endlich beschlossen, die neue PDV 300 (Polizeidienstvorschrift 300 "Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit).
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Die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag hat eine kleine Anfrage (19/17889) mit Bezug zur PDV 300 (Polizeidienstvoerschrift 300 "Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit) sowie zu den Regelungen zur Haftunterbringung und Durchsuchung von trans* und inter* Personen an die Bundesregierung gestellt.
Der Ergänzungsausweis ist ein Dokument zur Verhinderung von Diskriminierung und dient zur Unterstützung der Rechtssicherheit staatlicher Organe im Umgang mit transidenten und intergeschlechtlichen Menschen. Er verkörpert den nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BVR 1833/95) gültigen Anspruch auf Anrede im bewussten und erklärten Geschlecht, sowie auf einen selbstgewählten Vornamen in der Kommunikation mit staatlichen Organen.
Privat heterosexueller Mann, im Dienst homosexuelle Frau – verwirrt? Willkommen im Werdegang von Joschua, der sich selbst über fünf Jahre seiner Polizeilaufbahn zu einem Doppelleben gezwungen sah. Eine Geschichte über berufliche Transparenz, Mut und gesellschaftlichen wie gesetzlichen Nachholbedarf.
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In einer schriftlichen Anfrage (18/13368) fragte Marcel Luthe (MdA / FDP) nach der bundeseinheitlichen Polizeidienstvorschrift 300 "Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit" und deren Umsetzungspraxis in Berlin.
Linus Giese ist trans* und wurde im Internet angefeindet. Im Tagesspiegel berichtet er über seine Erfahrungen mit der Polizei Berlin und deren Ansprechpersonen für LSBTI.
VelsPol Berlin-Brandenburg rät jedem Opfer von Hasskriminalität eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Unterstützung gibt es bei den Ansprechpersonen für LSBTI der Polizei Berlin und Brandenburg oder auch bei den Ansprechpersonen der Staatsanwaltschaft Berlin.
Heute am 20.11.2016 wird wieder der alljährliche Transgender Day of Remembrance („TDOR“) begangen Der TDOR ist ein „Gedenktag für die Opfer von Transphobie“, an dem der Opfer transphober Gewalt gedacht und auf diese Problematik aufmerksam gemacht wird.
Zusätzlich wird daran erinnert, dass Trans* in Deutschland immer noch massiven Diskriminierungen, Ausgrenzungen und einer anhaltenden Pathologisierung ausgesetzt sind.
Am 03. Dezember 2015 fand der literarische Salon der Antidiskriminierungsstelle des Bundes "männlich, weiblich, fließend" im Literarischen Colloquium in Berlin-Wannsee statt. Unser Mitglied Aaron Nael Fleischer nahm an der Veranstaltung teil. Nachfolgend ein kleiner Rückblick von Aaron.
Literarischer Salon d. Antidiskriminierungsstelle d. Bundes "männlich, weiblich, fließend"
Zu Gast waren Thomas Meinecke, Aris Fioretos und Jayrome C. Robinet, als Moderation war Karen-Susan Fessel dort.
Karen-Susan Fessel hat zu Beginn aus ihrem Jugendroman “Liebe macht Anders” gelesen. In diesem Roman geht es um den intersexuellen Teenager Anders, der mit seiner Familie in eine neue Stadt zieht und wie er mit seinem anders sein umgeht.
Weiterhin hat Aris Fioretos aus seinem neuen Buch gelesen. In diesem Buch geht es um Magnus Hirschfeld und seinem Bedürfnis, immer wieder Frauenkleider zu tragen. Und das im Deutschland der 1920iger Jahre.
Zum Schluß kam Jayrome C. Robinet an die Reihe und performte zwei Auszüge aus seinem Erzählband “Das Licht ist weder gerecht noch ungerecht”. Jayrome C. Robinet ist selbst eine eher Trans*männliche Person und eigentlich sogar schon unter Trans*, Inter* und Qeeren Personen recht prominent. Der erste Auszug war ein Gedicht in dem es in gewisser Weise um Sprache ging, aber auch um etwas autobiografisches.
Der zweite Auszug war die Performens von positiven und negativen Worten und Gestiken, auf die wir im Laufe unserer Transition treffen, wobei er in der Performens auch sehr intensiv auf die jugendlichen Trans*Personen eingeht.
Am Schluss der Lesungen und nach den Interviews mit den Autoren, fand noch eine kleinen Diskussionsrunde statt.
In einer Kleinen Anfrage stellte Tom Schreiber (SPD) umfangreiche Fragen zur Situtation von "Trans- und Intersexuelle bei der Polizei und Feuerwehr" an den Berliner Senat. Im Auftrag des Senats beantwortete der Innenstaatssekretär, Herr Bernd Krömer die Anfrage.
Fazit: In der Berliner Polizei und Feuerwehr herrschen diskriminierende Einstellungsvorsetzungen für Trans- und Intersexuelle. Der Staatssekretär zittiert hier die für diese Fälle in Anwendung kommende Polizeidienstvorschrift zur "Ärztliche(n) Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit" (PDV 300). So muss ein "Vorhandensein eines intakten männlichen oder weiblichen Hormonsystems" bestehen. Diese Regelung zeigt, dass es Trans- und Intersexuellen somit faktisch unmöglich gemacht wird, den Polizeiberuf einzuschlagen.
Am gestrigen Freitag wurde während des Transgender-Gedenktages der Menschen gedacht, die aus transphoben Motiven weltweit gegetötet wurden. Die Fachgruppe Trans* des Vereines lesbischer und schwuler Polizeibediensteter setzt sich intensiv gegen Transphobie, Ausgrenzung, Benachteiligung und Dirskriminierungen ein. Nachfolgend veröffentlichen wir die Presseerklärung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 19.11.2015.
Transgender besser vor Benachteiligungen schützen
Vor dem Transgender Day of Remembrance am 20. November hat die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, transphobe Benachteiligungen und Gewalttaten verurteilt. „Diskriminierungserfahrungen transgeschlechtlicher Menschen sind trauriger Alltag in Deutschland. Leider tragen dazu auch diskriminierende Regelungen im deutschen Recht bei. So gilt Transsexualität noch immer als psychische Störung. Transgeschlechtliche Menschen, die eine rechtliche Anerkennung ihres Namens und Geschlechts oder den Zugang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen suchen, stoßen auf etliche bürokratische Hürden.“
Lüders schlug deshalb vor, den im deutschen Transsexuellengesetz verankerten Zwang zur Psychotherapie aufzuheben. Diese ist Voraussetzung, um medizinische Maßnahmen wie eine Hormontherapie und geschlechtsangleichende Operationen zu erhalten. „Transsexualität ist keine psychische Störung. Diese Unterstellung missachtet das Selbstbestimmungsrecht und stigmatisiert Menschen, die ohnehin schon besonders unter Benachteiligungen leiden.“ Eine Änderung des Namens und Personenstands in Deutschland sollte auf einfachen Antrag hin möglich sein, forderte Lüders. Bislang erwartet Antragstellende ein gerichtliches Verfahren, in dem sie in mehreren Gutachten ihre Transsexualität nachweisen müssen.
Transgeschlechtliche Menschen erfahren auch in anderen Bereichen massive Diskriminierung. Laut einer Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) haben ein Drittel der Befragten physische Gewalt erlebt, zwei Drittel sexuelle Belästigung. Auch im Arbeitsleben, im Bildungsbereich und im Gesundheitswesen erfahren sie Benachteiligungen. Entsprechend sind sie überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit, Armut und schlechter Gesundheit gefährdet. Die Ausgrenzung führt häufig zu Isolation der Betroffenen. Jede dritte transgeschlechtliche Person hat bereits einen Suizidversuch hinter sich. Mit der Situation von transgeschlechtlichen Personen befasst sich auch eine von der Antidiskriminierungsstelle einberufene Kommission von Expertinnen und Experten, die ihre Ergebnisse im Dezember vorstellen wird.
„Um Vorurteile gegenüber transgeschlechtlichen Menschen abzubauen, müssen wir besser über ihre Lebenssituation aufklären“, so Lüders. „Statt Stereotypen brauchen wir sichtbare Vorbilder in Medien und Öffentlichkeit. Nur wenn wir Transphobie als gesellschaftliches Problem ernst nehmen, wird es auch weniger Gewalttaten gegen transgeschlechtliche Menschen geben.“
Am Transgender-Gedenktag („Transgender Day of Remembrance“) wird der Menschen gedacht, die aus transphoben Motiven getötet wurden. Zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 30. September 2015 wurden weltweit 271 Morde an Transgender-Personen bekannt (Quelle: transrespect.org).
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - Quelle:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110111_1bvr329507.html
Leitsatz zum Beschluss des Ersten Senats vom 11.Januar 2011 – 1BvR 3295/07
Das Bundesverfassungericht hat mit sechs gegen zwei Stimmen Teile des Transsexuellengesetzes aus dem Jahr 1981 gekippt – zur Anerkennung ihres gefühlten Geschlechts müssen sich Betroffene nun nicht mehr Zwangsoperationen unterziehen.
Bislang mussten Trans*Personen für eine Änderung des Geschlechts in offiziellen Dokumenten eine teure und teilweise gefährliche Geschlechtsanpassung durchführen lassen. Bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen mussten etwa der Penisschaft und die Hoden amputiert, sowie weibliche Geschlechtsorgane operativ gebildet werden. Danach muss lebenslang eine Hormontherapie durchgeführt werden. Mit der Operation sollte dem Gesetz nach "die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit" der Transsexualität unter Beweis gestellt werden. Diesen Zwang haben die Karlsruher Richter nun für unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit erklärt. Viel wichtiger sei es, so argumentierte die Richtermehrheit, "wie konsequent der Transsexuelle in seinem empfundenen Geschlecht lebt und sich in ihm angekommen fühlt".
Geklagt hatte eine 62-Jährige, die mit männlichen äußeren Geschlechtsmerkmalen geboren wurde. Sie empfindet sich als homosexuelle Frau, die in einer Partnerschaft lebt. Zwar durfte sie im Namen der "kleinen Lösung" ihren Vornamen ändern, gilt aber offiziell weiterhin als Mann. Die "große Lösung", also die offizielle Anerkennung als Frau, blieb ihr verwehrt, weil die notwendigen operativen Eingriffe nicht vorgenommen worden waren.
Diskriminierungsfreies Leben nicht mehr möglich
Die fehlende Anerkennung hat Konsequenzen für ihr Privatleben: Die Klägerin durfte nicht mit ihrer Partnerin eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, weil dies nur Angehörigen des gleichen Geschlechts geöffnet sei. Würde sie heiraten, würde jedoch offenkundig, dass einer der beiden Frauen transsexuell sei. Nach dem Zwangsouting sei ein unauffälliges und diskriminierungsfreies Leben nicht mehr möglich, argumentierte sie.
Die Vorschriften der "großen Lösung" sind mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt und dürfen bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung nicht mehr angewandt werden.
Bereits vor gut zwei Jahren musste die Bundesregierung mit ihrem Transsexuellengesetz eine Schlappe in Karlsruhe hinnehmen. Damals hat das Bundesverfassungsgericht den Scheidungszwang für verheiratete Transsexuelle bei einer Geschlechtsanpassung gekippt. Seither dürfen Trans*Personen mit ihrem Ehepartner verheiratet bleiben, auch wenn sie nach der Operation eigentlich ein gleichgeschlechtliches Paar wären. Damit musste die deutsche Bundesregierung erstmals gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen. Insgesamt hat Karlsruhe bereits sechs Mal Aspekte des 30 Jahre alten Gesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.
Sobald Menschen sich anders verhalten als es der Norm entspricht, wird dies von der Mehrheit hinterfragt. Gibt es dafür psychische oder gar biologische Gründe? Ähnlich verhielt es sich stets mit der Transsexualität. Forscher gingen jahrelang davon aus, dass Transsexualität durch ein Hormonungleichgewicht ausgelöst wird, ergo Krankheitscharakter besitzt. Dies konnte nun widerlegt werden und spricht Transsexuellen demnach ein Selbstbewusstsein zu, das ihnen stets abspenstig gemacht wurde. Als transsexuell wird man geboren.