im August 2015 findet in der Akademie Waldschlösschen bei Göttingen das dritte bundesweite Vernetzungstreffen für Trans*-Aktivist_innen statt. Eingeladen sind Organisationen und Einzelpersonen, die sich für trans*, transgeschlechtliche, transsexuelle, transgender, transidente etc. Menschen und geschlechtliche Vielfalt einsetzen.
Strafprozessual ist die körperliche Untersuchung gem. § 81d Abs. 1 Satz 1 StPO grundsätzlich von einer Person gleichen Geschlechts oder von einer Ärztin oder von einem Arzt durchzuführen, wenn die Maßnahme das Schamgefühl verletzen kann. Nach Abs. 1 Satz 2 dieser Regelung soll bei berechtigtem Interesse der/des Betroffenen diese Untersuchung einer Person oder einem Arzt des Geschlechtes übertragen werden, das die/der Betroffene wünscht.