Finanzordnung des Vereins lesbischer und schwuler Polizeibediensteter Berlin-Brandenburg e. V. (VelsPol BB e.V.)
Beschlossen auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Vereines lesbischer und schwuler Polizeibediensteter Berlin-Brandenburg e. V. (VelsPol BB e.V.) am 27.03.2014.
§ 1 Finanzierung
§ 2 Mitgliedsbeiträge
§ 3 Spenden
§ 4 Kassenführung
§ 5 Kassenprüfung
§ 6 Kontoführung
§ 7 Grundsätze über die Erstattung von Aufwendungen und Reisekosten
§ 8 Schlussbestimmungen
§ 1 Finanzierung
Der Verein finanziert sich insbesondere aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Zuschüssen.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
1) Der Jahresbeitrag beträgt 40,00 (vierzig) Euro. Jedes Mitglied kann freiwillig einen höheren Beitrag leisten.
2) Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 01.06. des laufenden Jahres fällig
3) Eine Änderung des Jahresbeitrages kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung, mit einer einfachen Mehrheit der Mitglieder erfolgen.
§ 3 Spenden
Auf Wunsch ist eine Spendenbescheinigung auszustellen.
§ 4 Kassenführung
1) Das mit der Vereinskasse beauftragte Vorstandsmitglied
- überwacht die Zahlungseingänge und -ausgänge
- achtet auf die Vollständigkeit der Belege und
- führt die entsprechenden Buchungen durch.
2) Er/sie führt Rechenschaft
- bei der Mitgliederversammlung durch Vorlage eines Kassenberichts und
- gegenüber dem Finanzamt.
3) Er/sie führt das außergerichtliche Mahnverfahren.
4) Er/sie sorgt für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung der Kassenunterlagen im Rahmen der gesetzlichen Pflicht.
§ 5 Kassenprüfung
1) Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer/eine Kassenprüferin und eine Vertretung für die Dauer von drei Jahren. Wiederwahl ist möglich.
2) Bei vorzeitigem Ausscheiden beider Kassenprüfer wird vom Vorstand kommissarisch eine Vertretung eingesetzt. Auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung wird für die Restzeit ein neuer Kassenprüfer/eine neue Kassenprüferin nachgewählt.
3) Die Prüfung des Kassenberichts erfolgt durch die/den von der Mitgliederversammlung bestimmte Kassenprüferin/bestimmten Kassenprüfer. Die Kassenprüferin/der Kassenprüfer überprüft die Finanzverwaltung des Vorstandes auf satzungsgemäße Verwendung der Mittel.
4) Die Mitglieder des Vorstandes können nicht als Kassenprüfer berufen werden. Die Kassenprüfer arbeiten ehrenamtlich.
§ 6 Kontoführung
1) Zur Eröffnung von Konten ist nur der Vorstand berechtigt.
2) Die Konten laufen auf den Namen Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter Berlin-Brandenburg e.V. (vereinfacht: VelsPol BB e. V.)
3) Zugriffsberechtigt sind der Kassenführer/die Kassenführerin und die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.
§ 7 Grundsätze über die Erstattung von Aufwendungen und Reisekosten
Aufwendungen für die Vereinsarbeit können vom Vorstand auf Antrag ganz oder anteilig erstattet werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Finanzordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft. Eine Änderung kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer einfachen Mehrheit der Mitglieder erfolgen. Die Finanzordnung darf der Satzung nicht widersprechen.