In einer Kleinen Anfrage stellte Tom Schreiber (SPD) umfangreiche Fragen zur Situtation von "Trans- und Intersexuelle bei der Polizei und Feuerwehr" an den Berliner Senat. Im Auftrag des Senats beantwortete der Innenstaatssekretär, Herr Bernd Krömer die Anfrage.

Fazit: In der Berliner Polizei und Feuerwehr herrschen diskriminierende Einstellungsvorsetzungen für Trans- und Intersexuelle. Der Staatssekretär zittiert hier die für diese Fälle in Anwendung kommende Polizeidienstvorschrift zur "Ärztliche(n) Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit" (PDV 300). So muss ein "Vorhandensein eines intakten männlichen oder weiblichen Hormonsystems" bestehen. Diese Regelung zeigt, dass es Trans- und Intersexuellen somit faktisch unmöglich gemacht wird, den Polizeiberuf einzuschlagen.

 

Die PDV 300 ist zunächst eine Verwaltungsvorschrift, die rechtlich betrachtet für den Regelfall zugeschnitten ist. Transgender und Intersexuelle entsprechen nicht diesem Regelfall, wei sie - medizinisch gesehen - weder eindeutig Mann noch Frau sind. Es liegt also ein atypischer vor, der einer individuellen Eintscheidung bedarf.

Die Aussage des Innenstaatssekretärs, wonach - quasi pauschalisiernd - Transgender "lebenslang behandlungsbedürftig sind und Folgekosten verursachen", entstammt einer Denkweise, die 30 Jahre alt ist. Diese Denkweise ist auch ein Schlag ins Gesicht für alle im dienstbefindlichen transsexuellen Polizisten und Polizistinnen. Diese Äußerung ist schlichtweg diskriminierend und wird auch nicht durch die heutigen Erkenntnisse in Medizin und Sexualpsychologie gestützt.

Der Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter Berlin-Brandenburg, insbesondere die Fachgruppe Trans* unterstreicht ausdrücklich, das eine individuelle Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit angewendet werden muss. Weiterhin ist es dringend geboten, dass Kriterien, die eine Einstellung in den Polizeidienst faktisch ausschließen (z.B. "Hormonkriterium" oder "Hodenvorschrift"), vor dem Lichte der Gleichstellungsregeln und der gängigen Praxis in anderen westlichen Nationen nochmals besonders auf ihre Anwendung bei Transgendern und Intersexuellen untersucht werden.

Die bundesweit gültige PDV 300 ist dringend reformbedürftig!

Link zur Antwort der Kleinen Anfrage: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-17414.pdf