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Eine Besatzung eines Rettungswagens versorgte in der vergangenen Nacht am Nollendorfplatz in Schöneberg einen Mann, der mit Reizgas besprüht worden war und alarmierte die Polizei. Nach Angaben des 46-Jährigen wurde er vor einem Lokal in der Motzstraße nach einem kurzen Wortwechsel mit einem Mann, der offensichtlich in dem Lokal angestellt ist, mit dem Reizgas besprüht. Als die Beamten mit dem 46-Jährigen den Ort des Geschehens aufsuchten, entdeckte er den 28-jährigen Tatverdächtigen. Dieser wiederum gab an, dass der 46-Jährige gegen 2 Uhr mit einem Hammer in der Hand vor ihm stand, sich als rechtsradikal bezeichnete und Drohungen gegen Schwule von sich gab. Daraufhin kam das Pfefferspray zum Einsatz, da er sich bedroht fühlte. Die weiteren Ermittlungen zu dem Tathergang hat der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt übernommen.

Polizeimeldung vom 28.01.2015  Nr. 0228

Denkmal

Polizeibeamte des Abschnitts 34 stellten gestern Abend gegen 20.10 Uhr eine Farbschmiererei an dem Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in der Ebertstraße in Tiergarten fest. Die Beseitigung der Schmierereien wurde veranlasst. Der Polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.

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Zu einem Übergriff auf zwei Schwule kam es in der vergangenen Nacht auf dem U-Bahnhof Pankstraße in Gesundbrunnen. Nach den bisherigen Erkenntnissen hatten sich die 32 und 35 Jahre alten Männer gegen 1.35 Uhr in einem Waggon der U-Bahnlinie U8 auf dem Nachhauseweg gestritten. Als sie auf dem U-Bahnhof Pankstraße ausstiegen, wurden sie aus einer etwa siebenköpfigen Personengruppe, die ebenfalls im Zugabteil war, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verbal angegriffen und ins Gesicht geschlagen. Anschließend flüchteten die Täter. Alarmierte Polizisten fertigten die Strafanzeige wegen Hasskriminalität, sicherten die Videoaufzeichnungen und nahmen Zeugenaussagen auf. Die Angegriffenen wurden leicht verletzt und lehnten derzeit eine ärztliche Behandlung ab. Die weiteren Ermittlungen übernimmt ein Fachkommissariat des Polizeilichen Staatsschutzes beim Landeskriminalamt.

Die „Progress-Pride“-Flagge darf im Hort einer Grundschule hängen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Kläger sind die Eltern und ihre Tochter, eine Schülerin einer Berliner Grundschule, die auch den Schulhort besucht. In einem der Horträume hängt an der Wand eine selbstgemalte „Progress-Pride“-Flagge in etwa der Größe DIN A3, wobei sich auf der linken Seite der Flagge ein Keil in den Farben rosa, hellblau, weiß, schwarz und braun sowie ein gelbes Dreieck mit lila Kreis befindet. Diese Flagge wird allgemein als „Progress-Pride“-Flagge in der interinklusiven Version bezeichnet. Die Kläger hatten die Schule dazu aufgefordert, die Flagge aus dem Hort zu entfernen, was diese abgelehnt hat. Dagegen richtete sich u.a. die Klage der Eltern, die geltend machten, das staatliche Neutralitätsgebot sei verletzt. Die „Progress-Pride“-Flagge beeinflusse die Kinder in unzulässiger Weise.

Der Bundestag hat am 22. Juni 2023 mit der Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionsrechts beschlossen, „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe explizit als strafverschärfend in Paragraf 46 Absatz 2 Satz 2 StGB aufzunehmen. Dieses Gesetz trat am 1. Oktober 2023 in Kraft.

Zu dieser Problematik hat der Abgeordnete Dr. Bahar Haghanipour der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus eine schriftliche Anfrage gestellt.