Denkmal

Polizeibeamte des Abschnitts 34 stellten gestern Abend gegen 20.10 Uhr eine Farbschmiererei an dem Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in der Ebertstraße in Tiergarten fest. Die Beseitigung der Schmierereien wurde veranlasst. Der Polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.

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Zu einem Übergriff auf zwei Schwule kam es in der vergangenen Nacht auf dem U-Bahnhof Pankstraße in Gesundbrunnen. Nach den bisherigen Erkenntnissen hatten sich die 32 und 35 Jahre alten Männer gegen 1.35 Uhr in einem Waggon der U-Bahnlinie U8 auf dem Nachhauseweg gestritten. Als sie auf dem U-Bahnhof Pankstraße ausstiegen, wurden sie aus einer etwa siebenköpfigen Personengruppe, die ebenfalls im Zugabteil war, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verbal angegriffen und ins Gesicht geschlagen. Anschließend flüchteten die Täter. Alarmierte Polizisten fertigten die Strafanzeige wegen Hasskriminalität, sicherten die Videoaufzeichnungen und nahmen Zeugenaussagen auf. Die Angegriffenen wurden leicht verletzt und lehnten derzeit eine ärztliche Behandlung ab. Die weiteren Ermittlungen übernimmt ein Fachkommissariat des Polizeilichen Staatsschutzes beim Landeskriminalamt.

Die „Progress-Pride“-Flagge darf im Hort einer Grundschule hängen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Kläger sind die Eltern und ihre Tochter, eine Schülerin einer Berliner Grundschule, die auch den Schulhort besucht. In einem der Horträume hängt an der Wand eine selbstgemalte „Progress-Pride“-Flagge in etwa der Größe DIN A3, wobei sich auf der linken Seite der Flagge ein Keil in den Farben rosa, hellblau, weiß, schwarz und braun sowie ein gelbes Dreieck mit lila Kreis befindet. Diese Flagge wird allgemein als „Progress-Pride“-Flagge in der interinklusiven Version bezeichnet. Die Kläger hatten die Schule dazu aufgefordert, die Flagge aus dem Hort zu entfernen, was diese abgelehnt hat. Dagegen richtete sich u.a. die Klage der Eltern, die geltend machten, das staatliche Neutralitätsgebot sei verletzt. Die „Progress-Pride“-Flagge beeinflusse die Kinder in unzulässiger Weise.

Der Bundestag hat am 22. Juni 2023 mit der Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionsrechts beschlossen, „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe explizit als strafverschärfend in Paragraf 46 Absatz 2 Satz 2 StGB aufzunehmen. Dieses Gesetz trat am 1. Oktober 2023 in Kraft.

Zu dieser Problematik hat der Abgeordnete Dr. Bahar Haghanipour der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus eine schriftliche Anfrage gestellt.

(Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 16.04.2025) Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde einer Offizierin der Bundeswehr gegen einen disziplinarrechtlichen Verweis, der wegen der Gestaltung ihres privaten Profils auf einer Dating-Plattform im Internet verhängt worden war, nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den Anforderungen an eine hinreichend substantiierte Begründung nicht genügt. Die Beschwerdeführerin hat nicht fristgerecht zu einem fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnis vorgetragen, obwohl dazu Veranlassung bestanden hat, weil der angefochtene Verweis schon vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde tilgungsreif geworden war. 

In einem Eilverfahren (VG 3 L 76/25) wendet sich „Die PARTEI“ gegen die vom Amtsdirektor des Amtes Peitz mit Bescheid vom 31. Januar 2025 verfügte (und für sofort vollziehbar erklärte) Anordnung zur Entfernung von Wahlplakaten. Konkret betrifft diese Anordnung Plakate mit drei unterschiedlichen Motiven: ein Plakat mit der Aufschrift „Fickt euch doch alle!“ vor dem Hintergrund einer Regenbogenfahne, ein weiteres Plakat mit der Darstellung eines blutigen Tampons und der Aufschrift „Feminismus, ihr Fotzen!“ sowie ein Plakat, welches ein Kleinkind mit einer Waffe zeigt und die Aufschrift „Kinder stark machen!“ zeigt. 

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Rehabilitierungsbescheinigungen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilter Personen (StrRehaHomG) beantragt wurden.

https://www.berlin.de/sen/justva/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.574336.php

Das Bundeskabinett hat heute (22.03.2017) die Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter Männer durch den Unrechtsparagraphen 175 StGB beschlossen. Das Land Berlin hatte dazu bereits 2012 und 2015 Initiativen in den Bundesrat eingebracht. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, erklärt dazu:

„Heute hat das Kabinett den Weg freigemacht, ein Stück nachkriegsdeutschen Unrechts zu korrigieren. Die Bundesrepublik Deutschland zeigt mit dem Kabinettsbeschluss Verantwortung für die Opfer des Paragraphen 175. Der Bundestag sollte das Gesetz zügig verabschieden und die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer von Paragraph 175 nicht hinauszögern. Dieses Thema taugt nicht für Wahlkampfmanöver. Zu lange und zu oft wurde in entschädigungspolitischen Fragen auf Zeit gespielt. Der Gesetzentwurf ist die späte Geste der Bundesrepublik Deutschland, den Opfern der Schwulenverfolgung mit Gerechtigkeit zu begegnen. Die Rehabilitierung und die Entschädigung der Verurteilten ist ein wichtiges Signal für über 50.000 Opfer. Leider bleiben damit jene Opfer der nachkriegsdeutschen Homosexuellenverfolgung unberücksichtigt, die zwar strafrechtlich verfolgt, denunziert und benachteiligt wurden, eventuell ihre Existenzen verloren, aber eben nicht verurteilt wurden. Empfehlenswert wäre auch die Schaffung eines Härtefonds, der Fälle auffängt, in denen die gesetzlich vorgesehene Pauschale unzureichend erscheint.“

Nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die von den Nazis verschärfte Fassung des Paragrafen 175 im Strafgesetz fort, der homosexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe stellte. Die DDR kehrte damals zur Fassung der Weimarer Republik zurück und setzte den Paragrafen Ende der Fünfziger Jahre de facto außer Kraft, bevor sie ihn 1968 abschaffte. Erst 1969 entschärfte die Bundesrepublik die gefürchtete Norm. Homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen blieben in der Bundesrepublik jedoch auch danach noch strafbar. Erst 1994 wurde der Paragraf 175 endgültig abgeschafft. In der NS-Zeit ergangene Urteile gegen Homosexuelle wurden 2002 aufgehoben, Urteile aus der Zeit danach nicht.

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Hass im Internet: Was tut die Berliner Staatsanwaltschaft? - Hasskommentare im Internet, insbesondere in den sozialen Medien, wie Facebook haben in den letzten Wochen und Monaten zugenommen. Eine Grund für  Dirk  Behrendt Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nachzufragen, wie geht die Staatsanwaltschaft mit derartigen Straftaten um.

Hasskommentare decken in aller Regel die Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede, der Bedrohung und der Volksverhetzung ab.

Die Fachgruppe Justiz des Vereines lesbischer und schwuler Polizeibediensteter Berlin-Brandenburg informiert an dieser Stelle über die Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom 18. Februar 2016. Die Antwort, ist unter dem Link  Behrendt, Dirk http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-17889.pdf zu finden.

Paragraph

Die Fachgruppe Justiz des Vereines lesbischer und schwuler Polizeibediensteter Berlin-Brandenburg begrüßt die vom österreichischen Justizministers gestern angekündigte Aufhebung der Urteile gegen Homosexuelle. Wir fordern die Bundesregierung auf, die in der Bundesrepublik nach 1945 getroffenen Urteile, nach § 175 StGB endlich aufzuheben und dies sofort.

Die von Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) in seiner heutigen Presseerklärung getroffenen Äußerungen können wir nur bekräftigen und unterstützen:

"... In Österreich hat Justizminister Brandstetter gestern angekündigt, alle Verurteilungen wegen Homosexualität aufzuheben. In Deutschland dagegen sind die Opfer homophober Strafverfolgung nach 1945 weder rehabilitiert noch entschädigt. Dass der Nazi-§175 in der Bundesrepublik Deutschland 20 Jahre lange unverändert in Kraft blieb, dass auch im demokratischen Staat Menschen im Gefängnis landeten, nur weil sie anders liebten, das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates. Die antihomosexuellen Strafbestimmungen waren von Anfang an grundgesetzwidrig. Die auf verfassungswidrigen Grundlagen ergangenen Urteile können und müssen aufgehoben werden. Und zwar schnell. Damit Verfolgten noch zu ihren Lebzeiten Gerechtigkeit widerfährt. Es ist keine Schwächung des Rechtsstaats, wenn er seine Fehler korrigiert, ganz im Gegenteil. Es kostet ihn nichts, es kostet nur Überwindung. ..."