Der Bundestag hat am 22. Juni 2023 mit der Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionsrechts beschlossen, „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe explizit als strafverschärfend in Paragraf 46 Absatz 2 Satz 2 StGB aufzunehmen. Dieses Gesetz trat am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Zu dieser Problematik hat der Abgeordnete Dr. Bahar Haghanipour der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus eine schriftliche Anfrage gestellt.