Polizeiliches Handeln birgt Diskriminierungsrisiken – zum einen für Menschen, die von polizeilichen Maßnahmen übermäßig betroffen sind oder nur unzureichend von der Polizei geschützt werden. Zum anderen können auch Polizist*innen selbst von Diskriminierung betroffen sein - durch Kolleginnen und Kollegen oder durch behördliche Strukturen. Das sind die wichtigsten Ergebnisse der Studie „Polizei und Diskriminierung – Risiken, Forschungslücken, Handlungsempfehlungen“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Studie kommt zum Schluss, dass Diskriminierung in nahezu allen Bereichen des polizeilichen Handelns auftreten kann – etwa bei Personenkontrollen, der Anzeigenaufnahme oder im Gewahrsam. Besonders alarmierend: Das Risiko variiert je nach Handlungsfeld und betrifft bestimmte Gruppen deutlich häufiger. Außerdem gebe es nach wie vor große Forschungslücken, etwa im Bereich der Datenerhebung. (Quelle Antidiskriminierungsstelle des Bundes)