Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten gemäß §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und gemäß § 151 des Strafgesetzbuches der DDR verurteilten Männer (935. Sitzung des Bundesrates am 10.07.2015)
Der Bundesrat setzt sich für die Rehabilitierung und Entschädigung von Personen ein, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen strafrechtlich verurteilt wurden. Mit einer am 10. Juli 2015 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten nach den jeweiligen Strafgesetzbüchern Verurteilten vorsieht.
Zur Begründung führen die Länder aus, dass die in Deutschland bisher getroffenen Maßnahmen den Anforderungen an eine angemessene Rehabilitation nicht genügen. Es bedürfe einer gesetzlichen Regelung zur Rehabilitierung und Entschädigung. Der Bundesrat erinnert auch daran, dass er die Bundesregierung bereits im Oktober 2012 mit einer Entschließung (BR- Drucksache 241/12 (Beschluss)) aufforderte, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung vorzuschlagen. Da dies bislang nicht geschehen ist, konkretisiert er nunmehr seine Forderung.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
(Quelle Text Pressemeldung des Bundesrates vom 10.07.2015)