Bereits im Sommer letzten Jahres bezogen wir als queeres Netzwerk in der Polizei eindeutig Stellung zu den Vorkommnissen an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg. Wir waren im Gespräch mit der Hochschulleitung gegangen und hatten eindeutig unseren Standpunkt dargelegt. Rassistische, fremdenfeindliche und homophobe Auffassungen haben in unserer Polizei keinen Platz. Wir sind überzeugt, dass Polizist*innen mit derartigen Äußerungen für den Polizeidienst nicht tragbar sind.
 
Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entlassung der zwei Kommissarsanwärtern bestätigt. In Ihrer Presseerklärung vom 26.03.2026 begründet das OVG dies u.a. folgendermaßen:
 
“Beamte, die wie die Antragsteller während ihrer Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf stehen, können jederzeit entlassen werden. Ihnen muss nicht mehr die Ablegung der Abschlussprüfung ermöglicht werden, wenn ihre weitere Verwendung im Polizeidienst mangels Eignung nicht in Betracht kommt. Die Verfassungstreue ist ein wesentliches Eignungsmerkmal. Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Andernfalls kann ihnen von den Bürgern nicht das für die Wahrnehmung des öffentlichen Amtes erforderliche Vertrauen entgegengebracht werden. Für eine Entlassung reichen bereits begründete Zweifel des Dienstherrn an der Verfassungstreue aus.”
 
Wir als Landesverband Berlin-Brandenburg des Vereines lesbischer und schwuler Polizeibediensteter (VelsPol Berlin-Brandenburg e.V.) begrüßen die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg sehr, so der Landesvorsitzende Marco Klingberg. Zeigt diese eindeutig, dass verfassungsfeindliche Tendenzen keinen Platz in unserer Polizei haben, so Mat. Als queeres Netzwerk in der Polizei, Justiz und des Zolls werden weiterhin für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.