VelsPol-Deutschland begrüßt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, das HIV-positive Menschen nicht grundsätzlich vom Polizeidienst ausschließt.

„Es ist ein erster Schritt im Abbau von Diskriminierung in der Polizei von Menschen mit HIV. Es ist allerdings noch ein weiter Weg bis alle Bundesländer und die Bundespolizei zu dieser Einsicht kommen“, so der Bundesvorsitzende von VelsPol-Deutschland Thomas Ulmer.

Hintergrund der Entscheidung ist folgender Sachverhalt:

Die Polizei darf HIV-positive Bewerber nicht grundsätzlich wegen ihrer Erkrankung vom Dienst ausschließen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag (18.07.2019). Geklagt hatte ein Mann der sich Ende 2016 um eine Stelle als Polizeikommissarsanwärter bei der Polizei in Niedersachsen beworben hatte.

Im konkreten Fall hatte die Landespolizei Niedersachsen die Einstellung eines Mannes mit der Begründung abgelehnt, er sei wegen seiner HIV-Infektion für den Dienst untauglich. Im beruflichen Alltag könne es "bei körperlichen Auseinandersetzungen zu blutenden Verletzungen beziehungsweise Blutkontakten kommen", erläuterte die Polizeiakademie Niedersachsen laut einem Schreiben des zuständigen Gerichts ihre Entscheidung.

Seit mehreren Jahren bestehe bei dem Bewerber die Infektion, teilte das Gericht mit. Durch eine antivirale Therapie konnte er die Viruslast aber konstant unter der Nachweisgrenze halten - bei einer Blutuntersuchung würde demnach nicht auffallen, dass der Mann HIV-positiv ist. Auch ein Gutachter hatte bestätigt, dass er ohne Bedenken als Polizeibeamter arbeiten könne. Durch das Urteil müsse die Polizei den Mann zu einer erneuten Bewerbung zulassen.

In Deutschland dürfen Menschen mit HIV alle Berufe ausüben. Auch für Piloten oder Ärzte etwa ist die Infektion kein Ausschlusskriterium, wenn sie die für ihren Beruf nötigen medizinischen Tests bestehen.

Einzig bei der Polizei gibt es nach wie vor Einschränkungen - ein HIV-Positiver bekommt nicht automatisch die Diensttauglichkeit zugesprochen.