Alltägliche Gewalt gegen Lesben, Schwule und Trans* muss Berücksichtigung finden

Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität (Drucksache 18/3007) vorgelegt, mit dem das Strafgesetzbuch geändert werden und auf die Tatmotive Bezug genommen werden soll.

Alltägliche Gewalt gegen Lesben, Schwule und Trans* muss Berücksichtigung finden

Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität (Drucksache 18/3007) vorgelegt, mit dem das Strafgesetzbuch geändert werden und auf die Tatmotive Bezug genommen werden soll.

Anlässlich der heutigen (Freitag, 14.11.2014) ersten Lesung im Bundestag erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Ein Gesetzentwurf zur Hasskriminalität, der Homophobie und Transphobie totschweigt, ist diskriminierend. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung als unzureichend und erwartet Nachbesserung durch das Parlament. Wir begrüßen, dass „rassistische“ Motive nun explizit im Strafgesetzbuch benannt werden sollen. Völlig unverständlich ist aber, warum der neue Gesetztext ebenfalls häufig vorkommende Motive für Hasskriminalität, wie Homo- und Transphobie, nicht beim Namen nennen will, sondern in die Sammelrubrik „sonstige menschenverachtende“ Motive abschiebt. Alle Erfahrung zeigt: Wenn homo- und transphobe Hasskriminalität nicht ausdrücklich genannt ist, finden diese Beweggründe in der Praxis der polizeilichen Ermittlungen und strafrechtlichen Bewertung zu wenig Beachtung. Das gilt auch für die Aus- und Fortbildung. Ein Gesetz gegen Hasskriminalität, das alle Erscheinungsformen klar benennt, würde zu mehr Sensibilisierung in Polizei und Justiz führen und damit auch die Opfer dieser Straftaten ernst nehmen. Täter, die aus Hass auf Lesben, Schwule oder Transgender zuschlagen, zielen darauf, diese aus dem öffentlichen Raum in die Unsichtbarkeit zu treiben. Es ist ein fatal falscher Weg, wenn nun die Bundesregierung ihrerseits Homophobie und Transphobie tabuisiert und unsichtbar macht. Eine konsequente Bekämpfung von Gewalt darf sich zudem nicht in Strafverfolgung erschöpfen, sondern erfordert Präventionsmaßnahmen. Der von der Bundesregierung versprochene Aktionsplan gegen Homophobie muss endlich angegangen werden. Eine freie Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit an jedem Ort ohne Angst und Anfeindung verschieden sein zu können.

Hintergrund

Gewalt gegen Lesben, Schwule und Transgender gehört immer noch zum Alltag. Das bestätigen Überfalltelefone, Polizeistatistik und Medienberichte. Homo- und transphobe Gewalt richtet sich jedoch nicht nur gegen Lesben, Schwule oder Trans*, sondern auch gegen all jene, denen eine Zugehörigkeit zu dieser gesellschaftlichen Gruppe zugeschrieben wird.

Quelle: Presseerklärung des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) vom 14.11.2014